ÖNACE2003 / Abschnitt L
Behörden sind im engsten Sinne des Wortes die Dienstleistungen des Staates bzw. der Bundesländer und Kommunen: In den letzten Jahren ist der Begriff "E-Government" zu einem Synonym für eine moderne, effiziente und damit bürgernahe Verwaltung geworden, die es sich zum Ziel gesetzt hat, nach dem One Stop Prinzip alle Services des Staates, der Länder und Gemeinden über einen allgemeinen - elektronischen - Zugang verfügbar zu machen.
Neben dem "klassischen" Consulting z.B. in den Bereichen Controlling, Angebote & Ausschreibungen und Overviews ist das IT Management inkl. Intrusion Detection bzw. die Reorganisation von behördlichen Dienstleistungen zu einem wichtigen Kooperationsfeld für Unternehmensberater und Verwaltung geworden.
Von ihrem Grundgedanken her ist die Sozialversicherung eine auf dem Gedanken kollektiver Gemeinschaftshilfe beruhende staatliche Pflichtversicherung für Personen, die nicht in der Lage sind, Notlagen aus eigener Kraft zu überbrücken. Durch sowohl von Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite entrichtete Beiträgen, werden für jeden Versicherten und seine Angehörigen die laufenden Leistungen finanziert.
Durch die immer höhere Lebenserwartung und die zunehmenden Kosten für medizinische Leistungen steigen die Ausgaben, während auf der anderen Seite die Einnahmen, durch längere Ausbildungszeiten und steigende Arbeitslosigkeit geringer werden.
Sollen nun die Aufwendungen für die Beitragszahler eingeschränkt werden bzw. Beiträge erhöht werden oder kann durch die Neustrukturierung der Unternehmensarchitektur, eine effizientere Datenorganisation, verbesserte Kundeninformation (z.B. Helpcenters), … eine zusätzliche Kostenentlastung erreicht werden?