ÖNACE2003 / Abschnitt Q
… besser bekannt unter der Bezeichnung nichtstaatliche Organisationen (NGOs) - sind auf gewisse Dauer organisierte Zusammenschlüsse von Menschen, die nicht gewinnorientiert, nicht von staatlichen Stellen organisiert oder abhängig sind und auf freiwilliger Basis Aktivitäten setzen: z.B. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Vereine, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen, viele soziale Dienste, …
Als internationale nichtstaatliche Organisation definiert der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen "jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustandekommt" (Resolution 288 (X) vom 27.2.1950).